Rechtsgrundlagen zur Inklusion in Bremen
Bremer Schulgesetze
Das Dokument enthält das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) und das Bremische Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG). Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen. Vom 18. November 2011
Aufnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur inklusiven Beschulung an allgemeinbildenden Schulen.
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik (IPWeiterbildungsV). Vom 7. Dezember 2012
Die Verordung regelt die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung sowie die Prüfungsmöglichkeiten.
Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education "Inklusive Pädagogik: Lehramt Sonderpädagogik in Kombination mit dem Lehramt an Grund- und Sekundarschulen" der Universität Bremen. Vom 25. April 2012
Diese Ordnung regelt den Zugang und die Zulassung für den Master of Education Inklusive Pädagogik: Lehramt Sonderpädagogik in Kombination mit dem Lehramt für Grund- und Sekundarschulen. Die studierbaren Fächer und Fächerkombinationen richten sich nach der Verwaltungsanweisung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft über die Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein [...]