Hessisches Schulgesetz (HSchG)
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Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame Bestimmungen; Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Die Paragraphen 49-55 regeln die sonderpädagogische Förderung und insbesondere die inklusive Beschulung.
Dokument von: Hessisches Kultusministerium
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Hessisches Kultusministerium |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht |
Zuletzt geändert am | 13.03.2023 |