Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
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Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht (englisch: "to monitor" = beobachten, kontrollieren). Artikel 33 Absatz 2 der UN-Konvention verpflichtet die unterzeichnenden Staaten zur Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle. Deshalb richtete die Bundesregierung im Mai 2009 die Monitoring-Stelle UN-BRK am Deutschen Institut für Menschenrechte ein. Die Seite enthält Informationen und Veröffentlichungen zur UN-Behindertenrechtskonvention und ihrer Anwendung in der Rechtspraxis, zur Umsetzung und Entwicklung auf Länderebene, zum Staatenprüfverfahren sowie zu Datensammlungen und Datenbanken.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Behindertenrecht, Bundesland, Datenbank, Datensammlung, Konvention, Menschenrechte, Monitorsystem, Prüfung, Recht, Umsetzung, Vereinte Nationen, Behindertenrechtskonvention, Monitoring-Stelle, Rechtspraxis, Staatenprüfverfahren,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | DIMR – Deutsches Institut für Menschenrechte |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de |
Zuletzt geändert am | 05.04.2024 |