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Jugendschutzgesetz (JuSchG)

h t t p s : / / w w w . g e s e t z e - i m - i n t e r n e t . d e / j u s c h g /Externer Link

Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2021 (BGBl. I S. 742) geändert worden ist.

Das 2021 reformierte Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und dem Jugendschutz im Bereich der Medien. Es regelt unter anderem den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol sowie die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt. Zudem sind im Jugendschutzgesetz Auftrag und Aufgabe der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz geregelt.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Alkohol, Computerspiel, Digitale Medien, Diskothek, Film, Gaststätte, Glücksspiel, Jugendgefährdung, Jugendlicher, Jugendschutz, Jugendschutzgesetz, Jugendschutzrecht, Kind, Kinderschutz, Rauchen, Spielhalle, Jugendmedienschutz,

Bildungsbereich Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesamt für Justiz
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.gesetze-im-internet.de/‌
Zuletzt geändert am 08.03.2024

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