Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Die Verordnung regelt Art und Umfang des Anspruchs auf Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sowie die Grundsätze für eine angemessene Vergütung der Dolmetschenden.
Fach, Sachgebiet
- Behindertenpädagogik Behindertenwesen Behindertenrecht
- Behindertenpädagogik Spezifische Behinderungen Hörbehinderung
- Behindertenpädagogik Spezifische Behinderungen Sprachbehinderung
Schlagwörter
Deutschland, Anspruch, Deutsche Gebärdensprache, Gebärdendolmetscher, Gebärdensprache, Hörbehinderung, Kommunikationshilfe, Sprachbehinderung, Vergütung, Verordnung,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium der Justiz |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.gesetze-im-internet.de |
Zuletzt geändert am | 26.02.2024 |