Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
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Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Familienministerium informiert auf dieser Seite darüber, wer Anspruch hat, und über die Höhe des Unterhaltsvorschusses.
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
- Elementarbildung Erziehende in Kindertagesbetreuung Eltern, Familie
- Sozialarbeit / Sozialpädagogik Grundlagen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik Soziale Arbeit und Politik, Sozialadministration Soziale Arbeit und Sozialadministration
Schlagwörter
Allein erziehende Mutter, Allein erziehender Elternteil, Allein erziehender Vater, Sozialleistung, Unterhaltsanspruch, Unterhaltung,
Bildungsbereich | Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/ |
Zuletzt geändert am | 05.02.2024 |