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Landesausschüsse für Berufsbildung - Berufsbildungsgesetz (BBiG)

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Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird (in Teil 3, Kapitel 2) die Errichtung von Landesausschüssen zur Berufsbildung umrissen. Geregelt werden unter anderem die Zusammensetzung und Befugnisse der Mitglieder, Dauer der (ehrenamtlichen) Tätigkeit, Geschäftsordnung und Aufgaben. Der Landesausschuss hat die Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten, die sich für das Land ergeben. Ziel ist eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung. 
(Die Initiative buzer.de verweist auf Gesetze und Verordnungen des deutschen Bundesrechts im Internet und dient als Rechtsnormdokumentation.)

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Ausschuss, Berufsbildung, Berufsbildungsausschuss, Bundesrecht, Landesrecht, Landesausschuss,

Bildungsbereich Berufsbildung
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Buzer.de; info@buzer.de
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://‌www.buzer.de
Adresse der Bezugsquelle Daniel Liebig, Coburger Str. 33, 14612 Falkensee
Zusatzinformation https://www.bildungsserver.de/‌onlineressource.html?onlineressourcen_id=58185
Zuletzt geändert am 14.02.2023

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