Aufnahme an weiterführenden Schulen in Sachsen-Anhalt
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Die Personensorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrganges sind in geeigneter Form mit Bezug auf die Leistungen, Fähigkeiten und Begabungen ihrer Kinder über die Bildungsgänge an den weiterführenden Schulen zu informieren und bei der Wahl des weiteren Bildungsganges zu beraten.
Neben Gesprächsangeboten erhalten die Personensorgeberechtigten eine formlose schriftliche Information der Schule zu möglichen weiteren Bildungswegen und eine schriftliche Schullaufbahnempfehlung für die Wahl der weiterführenden Schule nach dem 4. Schuljahrgang.
Dokument von: Bildungsserver Sachsen-Anhalt
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen-Anhalt, Grundschule, Gymnasium, Übertritt, Übertrittsverfahren, Übertrittszeugnis, Weiterführende Schule,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA); redaktion@bildung-lsa.de |
Erstellt am | 26.04.2018 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.sachsen-anhalt.de/startseite/ |
Zuletzt geändert am | 26.11.2021 |