Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen - RiBTK
Die Richtlinien sind untergliedert in:
Abschnitt I - Grundlagen für die Erlaubnis und den Betrieb von Tageseinrichtungen; Abschnitt II - Allgemeine Anforderungen an Tageseinrichtungen; Abschnitt III - Tageseinrichtungsarten und ihre Mindeststandards; Abschnitt IV - Betriebserlaubnisse; Abschnitt V - Übergangs- und Schlussbestimmungen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bremen, Gründung, Kindertagesstätte, Personal, Raumplanung, Rechtsgrundlage, Betriebserlaubnis,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Bremen |
Erstellt am | 04.05.2012 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | CC-by-nc-nd, Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung |
Gehört zu URL |
https://www.transparenz.bremen.de/ |
Zuletzt geändert am | 13.03.2023 |