CRPD: Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte, legt nun zeitnah eine deutschsprachige Übersetzung der Abschließenden Bemerkungen sowie eine Zusammenfassung vor.
Der Ausschuss fordert bei Wohnen, Bildung und Arbeit den Ausbau inklusiver Strukturen. Im Bereich Wohnen ist die sogenannte Deinstitutionalisierung verstärkt voranzubringen. Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen nicht mehr in gesonderten Wohnformen unterzubringen, sondern ihr Selbstbestimmungsrecht im Bereich Wohnen maßgeblich zu respektieren. Der Ausschuss legt Deutschland zudem nahe, die Zahl der Sonderschulen deutlich zu verringern, behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam zu beschulen sowie die Werkstätten zugunsten einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt abzuschaffen. Der Ausschuss übt berechtigte Kritik an der heute in Deutschland üblichen gesellschaftlichen Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen. Das Festhalten an den Doppelstrukturen bei Wohnen, Bildung und Arbeit ist eindeutig konventionswidrig. Weiter verlangt das aus 18 Expertinnen und Experten bestehende Fachgremium mehr Anstrengungen beim Schutz der persönlichen Integrität von Menschen mit Behinderungen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Behinderung, Stellungnahme, Vereinte Nationen, Behindertenrechtskonvention, Staatenbericht,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Stellungnahme/Kommentar |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Deutsches Institut für Menschenrechte - Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention; monitoring-stelle@institut-fuer-menschenrechte.de |
Erstellt am | 02.06.2015 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/ |
Zuletzt geändert am | 21.10.2020 |