Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege: Inhalt und Folgen bei Nichterfüllung
Ab dem 1. August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII, Fassung ab Aug. 2013). Dieser Artikel im Online-Handbuch Kindergartenpädagogik behandelt die Themen: Anspruch auf Förderung, Wunsch- und Wahlrecht, Umfang des Anspruchs, Möglichkeiten zur gerichtlichen Durchsetzung bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs, Ansprüche auf finanzielle Entschädigung bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Rechtsanspruch, Kindertagesbetreuung, Recht, Klage, Entschädigung, Kindertagespflege, U3,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Beckmann, Janna; Meysen, Thomas: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) |
Erstellt am | 01.05.2013 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Zuletzt geändert am | 11.07.2013 |