Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der KMK vom 03.12.1993 i.d.F. vom 26.03.2020)
Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz steckt den Rahmen für die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I des Schulwesens in den Ländern ab. Sie legt ihre gemeinsamen und besonderen Merkmale sowie einen gemeinsamen Stundenrahmen fest und regelt die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse und Berechtigungen. Die Vereinbarung dient der Sicherung einer gemeinsamen und vergleichbaren Grundstruktur des Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des ´Hamburger Abkommens´ und trägt der Weiterentwicklung des Schulwesens in Deutschland Rechnung.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
- Schule Schulwesen allgemein Schularten, Schulformen, Schulstufen
- Schule Schulwesen allgemein Schulsystem, Organisation
Schlagwörter
Anerkennung, Berufsschule, Bildungsgang, Mittlerer Schulabschluss, Schulabschluss, Schulform, Sekundarbereich, Sekundarstufe I, Unterrichtsfach, Wochenstundenzahl, Hauptschulabschluss, KMK (Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Laender in der Bundesrepublik Deutschland),
Bildungsbereich | Sekundarstufe I |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | dokumentation@kmk.org |
Erstellt am | 01.01.2009 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/beschluesse-und-veroeffentlichungen/bildung-schule/allgemeine-bildung.html#c1264 |
Technische Anforderungen | Acrobat Reader |
Zuletzt geändert am | 05.06.2020 |