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Beitragsfreiheit in Hamburg für Grundbetreuung

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Bis zu fünf Stunden täglich in der Kita bzw. bis zu 30 Wochenstunden in der Kindertagespflege sind in Hamburg ab Geburt bis zur Einschulung beitragsfrei. Für darüber hinausgehende Betreuungszeiten sind die Elternbeiträge nach Einkommenshöhe, Familiengröße, Altersgruppe des betreuten Kindes und Betreuungsumfang gestaffelt. Die Seite informiert über Höhe und Berechnung des Elternbeitrags.

Dokument von: Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Hamburg, Beitragszahlung, Eltern, Gebührenfreiheit, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätte, Kosten, Kindertagespflege, Beitragsfreiheit, Kitaplatz,

Bildungsbereich Kindertageseinrichtungen / Tagespflege
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Hamburg
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.hamburg.de/‌
Zuletzt geändert am 17.07.2019

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