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Arbeitsschwerpunkt Arbeitsassistenz der BAG UB

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Menschen mit Behinderungen haben seit Oktober 2000 einen persönlichen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz. Damit besteht die Möglichkeit einer regelmäßigen personalen Unterstützung am Arbeitsplatz – unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Arbeitsassistenz ist ein entscheidender Baustein der beruflichen Rehabilitation und Integration Schwerbehinderter und von großer Bedeutung beim Übergang behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie ist unverzichtbar bei der Durchsetzung von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen, den zentralen Forderungen des Sozialgesetzbuch IX. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung stellt auf ihrer Seite ihr Leistungsangebot, Rechtsgrundlagen, Urteile und Projekte vor.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Berufliche Integration, Arbeitsassistenz, Unterstützte Beschäftigung, Gesetz, Rechtsprechung, Behinderung, Beruf, Behindertenhilfe,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zuletzt geändert am 10.06.2015

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