Arbeitsschwerpunkt Arbeitsassistenz der BAG UB
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Menschen mit Behinderungen haben seit Oktober 2000 einen persönlichen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz. Damit besteht die Möglichkeit einer regelmäßigen personalen Unterstützung am Arbeitsplatz unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Arbeitsassistenz ist ein entscheidender Baustein der beruflichen Rehabilitation und Integration Schwerbehinderter und von großer Bedeutung beim Übergang behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie ist unverzichtbar bei der Durchsetzung von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen, den zentralen Forderungen des Sozialgesetzbuch IX. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung stellt auf ihrer Seite ihr Leistungsangebot, Rechtsgrundlagen, Urteile und Projekte vor.
Fach, Sachgebiet
- Behindertenpädagogik Ausbildung, Studium, Beruf und Behinderung
- Behindertenpädagogik Prinzipien der Behindertenpädagogik Inklusion, Integration
Schlagwörter
Berufliche Integration, Arbeitsassistenz, Unterstützte Beschäftigung, Gesetz, Rechtsprechung, Behinderung, Beruf, Behindertenhilfe,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zuletzt geändert am | 10.06.2015 |