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Danke, aber ich schau mich noch wo anders um! - Persönliches Budget in der Behindertenhilfe

h t t p : / / b i d o k . u i b k . a c . a t / l i b r a r y / r u d o l p h - b u d g e t . h t m lExterner Link

Eine Thematik, welche ganz unmittelbar ein Ausdruck der Wirksamkeit des Paradigmenwechsels ist, stellt die Einführung des Persönlichen Budgets in Deutschland dar. Ein Persönliches Budget ist ein regelmäßiger z.B. monatlich ausgezahlter Geldbetrag auf das persönliche Konto des Menschen mit Behinderung. Mit dem Geldbetrag kann dieser Mensch dann die Hilfeleistungen die er benötigt selbst "einkaufen". Seit 1. Juli 2004 können bundesweit Menschen mit Behinderung ein Persönliches Budget als Ermessensleistung bei Leistungsträgern also Kostenträgern beantragen[1]. Ab Anfang 2008 haben dann Menschen mit Behinderung einen verbindlichen Rechtsanspruch auf die Gewährung. Der Beitrag widmet sich dieser Thematik.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Behinderter, Persönliches Budget, Behindertenhilfe, Behindertenrecht,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Rudolph, Axel
Erstellt am 16.04.2007
Sprache Deutsch
Entnommen aus Zeitschrift für Seelenpflege Heft 1, 2007. - bidok-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Zuletzt geändert am 25.05.2007

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