Suche

German Education Server Eduserver Gebärdensprache DGS-Button Leichte Sprache LS-Button
Erweiterte Suche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Niedersachsen - Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst

h t t p s : / / w w w . r l s b . d e / j o b s - k a r r i e r e / s c h u l e n - s t u d i e n s e m i n a r e / q u e r e i n s t i e gExterner Link

n einigen Fächern bzw. beruflichen Fachrichtungen besteht in Niedersachsen ein Bedarf an Lehrkräften, der unter Umständen nicht durch die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsausbildung gedeckt werden kann.Sofern niedersäc hsische Schulen keine ausgebildeten Lehrkräfte zur Besetzung einer Stelle finden, können auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Master of Education eingestellt werden. Sie können Lehrkraft im Quereinstieg werden, wenn sich Ihr Hochschulabschluss mindestens einem Unterrichtsfach oder einer beruflichen Fachrichtung zuordnen lässt. Es gibt den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst und den direkten Quereinstieg. Da eine qualifizierte pädagogisch-fachwissenschaftliche Ausbildung die Basis für qualitativen und wirksamen Unterricht und Aufstiegschancen im Schuldienst ist, empfehlen wir Ihnen unbedingt den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst an öffentlichen allgemein bildenden Schulen oder an berufsbildenden Schulen.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Niedersachsen, Bewerbung, Lehramt, Lehramtsstudiengang, Lehrer, Lehrerbildung, Referendariat, Seiteneinsteiger, Zweites Staatsexamen, NIEDERSACHSEN, LEHRERBILDUNG, LEHRER, LEHRAMT, LEHRAMTSSTUDIUM, LEHRBEFAEHIGUNG, SEITENEINSTEIGER, BEWERBUNG, VORBEREITUNGSDIENST, REFERENDARIAT, ZWEITES STAATSEXAMEN, Quereinstieg,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Bezugs- und Nutzungsbedingungen Acrobat-Reader
Gehört zu URL https://‌www.rlsb.de
Zuletzt geändert am 22.08.2022

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: