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Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

h t t p s : / / w w w . g e s e t z e - i m - i n t e r n e t . d e / s g b _ 9 _ 2 0 1 8 / i n d e x . h t m lExterner Link

Das neue Schwerbehindertenrecht hat das frühere Schwerbehindertengesetz abgelöst. Teil 1 enthält allgmeine Regelungen zu den Leistungen zur Teilhabe für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen. Teil 2 enthält besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) in Bezug auf die Integration in die Arbeitswwelt.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Arbeitswelt, Behinderter, Gesetz, Integration, Partizipation, Recht, Rechtsgrundlage, Schwerbehinderung, Sozialleistung, Schwerbehindertengesetz, Behindertenrecht, Schwerbehindertenrecht,

Bildungsbereich kein spezifischer
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://‌www.gesetze-im-internet.de
Zuletzt geändert am 12.02.2018

Thematischer Kontext

  1. Schwerbehindertenrecht

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