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Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
presse@behindertenbeauftragter.de

h t t p s : / / w w w . b e h i n d e r t e n b e a u f t r a g t e r . d eExterner Link

Der Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt. Es handelt sich um ein Ehrenamt. Der beauftragten Person zur Seite steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab, der ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Die Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Nach § 15 BGG hat er die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.

Schlagwörter

Deutschland, Behindertenbeauftragter, Interessenpolitik, Interessenvertretung, Menschen mit Behinderung,

Art der Institution Ministerium / Behörde / Parteigremium
Bundesland Bund
Land Deutschland
Zur Einrichtung gehören

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG

Zuletzt geändert am 19.09.2022
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