Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
Seelhorststr. 18
30175 Hannover
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Im Rahmen der dualen Rundfunkordnung gibt es neben dem aus Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit 1984 werbefinanzierten privaten Rundfunk. Vergleichbar den Aufsichtsorganen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird die Aufsicht und Regelung des privaten Rundfunks durch die Landesmedienanstalt wahrgenommen, die den privaten Veranstalter zugelassen hat. In Niedersachsen ist für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen für die Programme der privaten Veranstalter die Niedersächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk (NLM) zuständig. Die NLM ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover.
Schlagwörter
Niedersachsen, Rundfunk, Privater Rundfunk, Kontrolle, Medienpädagogik, Medienforschung, Hörfunk, Fernsehen, Programmaufsicht, ISM,
Art der Institution | Bildstelle / Medienzentrum |
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Arbeits- und Forschungsschwerpunkte, Projekte | Zulassung privater Rundfunkveranstalter, rechtsaufsichtliche Kontrolle der Programme der lizensierten Rundfunkveranstalter, Genehmigung von zeitlich und örtlich begrenztem Veranstaltungsfunk, die Unterstützung von Forschungsprojekten im Rundfunkbereich |
Bundesland | Niedersachsen |
Land | Deutschland |
Telefon | 0511 28477-0 |
Telefax | 0511 28477-36 |
Zuletzt geändert am | 17.05.2011 |