Diplomgrad
Akademischer Grad, der aufgrund einer Hochschulprüfung (im Gegensatz zur Staatsprüfung) unter Angabe der Fachrichtung verliehen wird, z. B. Diplom-Ingenieur, Diplom-Psychologe, Diplom-Kaufmann. Der Diplomgrad wird von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie von Fachhochschulen (mit dem Zusatz Fachhochschule FH) und Kunst- und Musikhochschulen verliehen.
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |