Kultusministerium
Die Kultusministerien sind als oberste Landesbehörden für Angelegenheiten der Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständig. Der Geschäftsbereich umfasst insbesondere die Bereiche Schule, Hochschule und Erwachsenenbildung, Allgemeine Kunst- und Kulturpflege sowie die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften (Kultusangelegenheiten). In der Mehrzahl der Länder wurden neben den Ministerien für den Schulbereich eigene Ministerien für die Bereiche Wissenschaft und Forschung eingerichtet.
Schlagwörter
Kultur, Bildung, Wissenschaft, Ministerium, Bundesland, Landesbehörde;,
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |