Anerkannter Ausbildungsberuf
Durch Rechtsverordnung des Bundes geregelter Beruf, für den die Ausbildung an zwei Lernorten im dualen System erfolgt, d.h. im Betrieb und in der Berufsschule in Teilzeitform.
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 04.09.2006 |