Promotion
Verleihung des Doktorgrades aufgrund einer Dissertation und entweder einer mündlichen Prüfung oder einer Disputation. In der Regel wird das Promotionsstudium nach dem Abschluss eines grundständigen Studiums mit Magister, Diplom oder Staatsprüfung sowie nach einem Masterabschluss aufgenommen. Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit.
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |