Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (AZAV)
h t t p s : / / w w w . g e s e t z e - i m - i n t e r n e t . d e / a z a v / i n d e x . h t m l
Das Gesetz regelt die Verfahren zur Anerkennung von sogenannten fachkundigen Stellen (FKS), von Weiterbildungseinrichtungen und von Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III. Es handelt sich hier um die nichtamtliche Seite des Portals gesetz-im-internet.de das vom Bundesjustizministerium zur Vefügung gestellt wird.
Fach, Sachgebiet
-
Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein
Erwachsenenbildungs- und Weiterbildungsrecht
Schlagwörter
Erwachsenenbildung, Weiterbildung, Gesetz, Regelung, Verordnung, Weiterbildungsmaßnahme, SGB III, Anerkennungsverfahren, Weiterbildungsträger,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
---|---|
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | poststelle@bmj.bund.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Gehört zu URL |
https://www.gesetze-im-internet.de/ |
Zuletzt geändert am | 02.05.2012 |