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Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (AZAV)

h t t p s : / / w w w . g e s e t z e - i m - i n t e r n e t . d e / a z a v / i n d e x . h t m lExterner Link

Das Gesetz regelt die Verfahren zur Anerkennung von sogenannten fachkundigen Stellen (FKS), von Weiterbildungseinrichtungen und von Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III. Es handelt sich hier um die nichtamtliche Seite des Portals gesetz-im-internet.de das vom Bundesjustizministerium zur Vefügung gestellt wird.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Erwachsenenbildung, Weiterbildung, Gesetz, Regelung, Verordnung, Weiterbildungsmaßnahme, SGB III, Anerkennungsverfahren, Weiterbildungsträger,

Bildungsbereich Erwachsenenbildung
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit poststelle@bmj.bund.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Gehört zu URL https://www.gesetze-im-internet.de/‌
Zuletzt geändert am 02.05.2012

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