Studieren als Weiterbildung - auch ohne Abitur (Bayern)
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Der Zugang zu den Studiengängen an bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist durch die Hochschulrechtsänderung im Jahr 2009 neu geregelt worden. Ziel der Gesetzesänderung war unter anderem die Öffnung der Hochschulen für Menschen ohne schulische Hochschulreife (Abitur, Fachabitur etc.). Auf der Website des bayerischen Kultus- und Wissenschaftsministeriums werden die entsprechenden Möglichkeiten dargelegt.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus
-
Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildungswege
Wissenschaftliche Weiterbildung
Schlagwörter
Bayern, Abitur, Berufliche Qualifikation, Berufstätiger, Hochschulzulassung, Studium, Voraussetzung, Weiterbildung, Wissenschaftliche Weiterbildung, Zulassung, Studieren ohne Abitur, berufliche Qualifikation, beruflich Qualifizierter, wissenschaftliche Weiterbildung,
Bildungsbereich | Hochschule; Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | weiter-studieren@stmbkwk.bayern.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.studieren-in-bayern.de/weiterbildung/studienfinder-weiterbildendes-studium/ |
Technische Anforderungen | Adobe Acrobat Reader erforderlich (PDF-Dateien) |
Zuletzt geändert am | 09.10.2019 |