Kinderschutz in Baden-Württemberg
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Präventiver Kinderschutz erfordert frühzeitiges und koordiniertes Zusammenarbeiten qualifizierter Fachkräfte. Der Kinderschutz in Baden-Württemberg basiert deshalb auf vier zentralen Zielrichtungen: Früherkennung und Prävention, Ausbau der Frühen Hilfen, Qualifizierung der Fachkräfte, Vernetzung der Akteure. U.a. Link zum Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg.
Dokument von: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
- Sozialarbeit / Sozialpädagogik Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik Kinder- und Jugendhilfe
- Elementarbildung Prävention
- Elementarbildung Elementarbildungswesen allgemein
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Kinderschutz, Gesetz, Kindeswohl, Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung, Prävention, Früherkennung, Frühwarnsystem,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite |
Zuletzt geändert am | 25.07.2016 |