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Chancen und Grenzen des persönlichen Budgets im Übergang der WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt

h t t p : / / b i d o k . u i b k . a c . a t / l i b r a r y / i m p - 3 6 - 0 5 - w e n d t - c h a n c e n . h t m lExterner Link

Die Bewilligung eines Persönlichen Budgets nach § 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte, der das Persönliche Budget in Anspruch nehmen will, einen Rechtsanspruch gegen den Leistungsträger auf Erbringung der Reha-Leistung hat. Dies hat zur Folge, dass eine Person, die nach § 41 Abs. 1 SGB IX wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden kann, das Persönliche Budget nur im Rahmen der Beschäftigung in einer Werkstatt verwenden kann, aber nicht für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein für Werkstattbeschäftigte bewilligtes Persönliches Budget kann also z.B. nicht dafür verwendet werden, eine Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 4 SGB IX auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bezahlen. Der Beitrag setzt sich mit den sozialrechtlichen Bedingungen und den Auswirkungen des persönlichen Budgets auf die Werkstätten auseinander.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Persönliches Budget, Werkstatt für Behinderte, Arbeitsmarkt, Sozialrecht,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Wendt, Sabine
Erstellt am 05.09.2007
Sprache Deutsch
Entnommen aus Impulse Nr. 36, Dezember 2005, Seite 39 - 43. - Bidok-Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet
Zuletzt geändert am 06.11.2007

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