Auf dem Weg zur heimlosen Gesellschaft
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Seit dem Bundessozialhilfegesetz von 1961 schreiben alle einschlägigen Gesetze das Prinzip ambulant vor stationär vor. Zudem gehört es zu den Zielen der Behindertenbewegung, dass alle Menschen mit Behinderungen in eigenen Wohnungen leben sollen, entsprechende verschiedene Finanzierungswege für ambulante Hilfen wurden geschaffen, z.B. das betreute Wohnen oder die ambulante Pflege.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Dörner, Klaus |
Erstellt am | 03.11.2005 |
Sprache | Deutsch |
Gehört zu URL |
http://bidok.uibk.ac.at/ |
Entnommen aus | Impulse Nr.27, September 2003, Seite 26-29 |
Zuletzt geändert am | 24.04.2007 |