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Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung in Bayern (Quereinsteiger / Seiteneinsteiger)

h t t p s : / / w w w . k m . b a y e r n . d e / l e h r e r / s t e l l e n / q u e r e i n s t i e g . h t m lExterner Link

Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert. Deshalb werden die Regelungen für die Anerkennung von Quereinsteigern für jede Schulart im Einzelnen unter "Weitere Informationen" dargestellt: Grund- und Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Beruflichen Schulen. 

Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bayern, Bewerbung, Lehramt, Lehramtsstudiengang, Lehrer, Lehrerbildung, Referendariat, Seiteneinsteiger, Zweites Staatsexamen, BAYERN, LEHRERBILDUNG, LEHRER, LEHRAMT, LEHRAMTSSTUDIUM, LEHRBEFAEHIGUNG, SEITENEINSTEIGER, BEWERBUNG, VORBEREITUNGSDIENST, REFERENDARIAT, ZWEITES STAATSEXAMEN,

Bildungsbereich Hochschule
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit peter.kosak@stmuk.bayern.de
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌www.km.bayern.de
Zuletzt geändert am 01.03.2021

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