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Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Hören

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Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich des Hörens, der auditiven Wahrnehmung, des Spracherwerbs, der Kommunikation sowie des Umgehen-Könnens mit einer Hörschädigung auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie soll die Schüler und Schülerinnen mit Hörschädigungen zur Eingliederung in die Welt der Hörenden befähigen und auf die Gemeinschaft mit den Hörgeschädigten vorbereiten. (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 10.05.1996)

Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Empfehlung, Hörbehinderung, KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland), Richtlinien, Sonderpädagogische Förderung, Behindertes Kind, Behinderter Jugendlicher,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Kultusministerkonferenz (KMK)
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/beschluesse-und-veroeffentlichungen/bildung-schule/‌allgemeine-bildung.html#c1315
Entnommen aus

Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 10.05.1996

Zuletzt geändert am 25.01.2024

Thematischer Kontext

  1. Hörbehinderung / Gehörlosigkeit

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