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Sonderschulwesen - Aufbau und Struktur
Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie unterstützt und begleitet diese Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu erreichen.
Lehrpläne, die hinsichtlich der Bildungsziele, Unterrichtsinhalte und Leistungsanforderungen denjenigen der allgemeinen Schulen (Grundschule und Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums) entsprechen, sind Grundlage der Arbeit an allen Sonderschulen. Schulen für Lernbehinderte und Geistigbehinderte arbeiten nach eigenen Richtlinien, die wie alle anderen Lehrpläne durch das Kultusministerium des jeweiligen Landes erlassen werden.
Die Methodik hat jedoch die besonderen Voraussetzungen und Beeinträchtigungen des Lernens bei den einzelnen Behinderungsarten zu berücksichtigen. Das in den Stundentafeln der allgemeinen Schulen vorgesehene Unterrichtsvolumen wird um Stunden für sonderpädagogische Maßnahmen ergänzt. Einzelne Bildungsgänge an den Sonderschulen dauern auch um ein Jahr länger als diejenigen an allgemeinen Schulen.
Sonderpädagogische Lehrämter
Die Befähigung zu einem sonderpädagogischen Lehramt kann sowohl über das Bestehen der Ersten und Zweiten Staatsprüfung nach einer grundständigen Ausbildung als auch durch ein Zusatzstudium mit Staatsprüfung nach dem Erwerb der Befähigung für ein anderes Lehramt erworben werden. In den Ländern bestehen die beiden Ausbildungen nebeneinander oder als Alternativen.
Nach einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz beträgt die Regelstudienzeit für ein grundständiges Studium höchstens neun Semester mit einem Studienvolumen von höchstens 160 Semesterwochenstunden. Das Studium umfasst erziehungswissenschaftliche sowie fachwissenschaftliche Studien in mindestens einem Unterrichtsfach oder Lernbereich und in der Sonderpädagogik. Das Studium umfasst etwa zur einen Hälfte das Studium der Sonderpädagogik, zur anderen Hälfte das erziehungswissenschaftliche Studium und die unterrichtsfachlichen Studien etwa im Verhältnis 2:3. Didaktische Studien und Praktika sind integraler Bestandteil des Studiums.
Es sollen zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden. Nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz gehören zu den sonderpädagogischen Fachrichtungen:
- Blindenpädagogik,
- Gehörlosenpädagogik,
- Geistigbehindertenpädagogik,
- Körperbehindertenpädagogik,
- Lernbehindertenpädagogik,
- Schwerhörigenpädagogik,
- Sehbehindertenpädagogik,
- Sprachbehindertenpädagogik,
- Verhaltensgestörtenpädagogik.
Die Gewichtung im Studium und in der Prüfung kann unterschiedlich sein.
Quelle: Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland
Weitere Informationen unter:
Sonderschule / Förderschule, Sonderpädagogische Förderung
- Sonderschulwesen / Förderschulwesen - Richtlinien/Lehrpläne und mehr
- Unterricht / Unterrichtsfächer in der Förderschule
- Ausbildung von Behindertenpädagogen / Sonderpädagogen
- Inklusion / Integrative Erziehung
- Spezifische Sonderschulen
- Angebote der Landesbildungsserver zum Themenbereich Sonderpädagogik / Behindertenpädagogik

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