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Verwaltungsvorschrift (VV) zum Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (2020) (Rheinland-Pfalz)

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Diese Verwaltungsvorschrift gilt für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, deren Muttersprache oder Herkunftssprache nicht Deutsch ist. Das Ziel dieser besonderen Bestimmungen ist es, einerseits eine möglichst gute Integration in das Schulwesen und das Erreichen schulischer Abschlüsse zu fördern (§ 1 Abs. 2 Satz 3 SchulG) und andererseits einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern unter bikulturellen Bedingungen zu leisten. Zugleich sollen alle Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten stärken, mit Menschen verschiedener Sprachen und Kulturen zu leben und zu lernen.

Dokument von: Bildungsserver Rheinland-Pfalz

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Rheinland-Pfalz, Förderung, Leistungsbeurteilung, Migrant, Migrationshintergrund, Muttersprache, Muttersprachlicher Unterricht, Schüler, Sprachförderung, Unterricht, Verwaltungsvorschrift,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit LandesElternbeirat Rheinland-Pfalz;
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://bildung.rlp.de/migration/‌
Zuletzt geändert am 19.04.2024

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