Ferientermine in Mecklenburg-Vorpommern
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Die Dauer und die Lage der Sommerferien im allgemein bildenden Bereich ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vorgegeben. Neben den Herbst-, Winter- und Sommerferien sowie den freien Zeiten rund um Weihnachten, Ostern und Pfingsten gibt es pro Schuljahr drei bewegliche Ferientage. Wann die Sommerferien stattfinden, beschließt die bundesweite Kultusministerkonferenz für alle Bundesländer weit im Voraus. Die anderen Ferientermine bestimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern. Eine Ausnahme bilden die beweglichen Ferientage: Über ihre Verteilung entscheiden der Schulleiter und die Schulkonferenz einer Schule selbstständig.
Dokument von: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | p.naumann@bm.mv-regierung.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.regierung-mv.de/ |
Technische Anforderungen | Acrobat-Reader |
Zuletzt geändert am | 16.03.2022 |