Rechtliches für Nachwuchswissenschaftler. Vergütung, Befristung, Lehrverpflichtung
Übergreifendes und Hintergründe
Entscheidungen und Übergänge zur Promotion
Am 16.2.2017 wurde der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 Statistische Daten und Forschungsbefunde zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland (BuWiN) veröffentlicht. Das Bayerische Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) hat in Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) die Begleitstudie Entscheidungen und [...]
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Förderlandschaft und Promotionsformen
Am 16.2.2017 wurde der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 Statistische Daten und Forschungsbefunde zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland (BuWiN) veröffentlicht. Das Institut für Hochschulforschung Halle-Wittenberg HoF hat die Begleitstudie Förderlandschaft und Promotionsformen erstellt.
Orientierungsrahmen (wissenschaftlicher Nachwuchs)
Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz hat empfohlen, an den einzelnen Hochschulen Orientierungsrahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs nach der Promotion zu erarbeiten, um mehr Verlässlichkeit und Transparenz in der Karriereplanung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu schaffen. Die Konzepte verschiedener Hochschulen zur Gestaltung der Karrierewege von [...]
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Tertiäre Bildung
Der Wissenschaftsrat befasst sich mit der Organisation des Hochschulwesens in Deutschland und erarbeitet regelmäßig Empfehlungen zu dessen systematischer Weiterentwicklung. Dabei werden vor allem Universitäten und Fachhochschulen in den Blick genommen, aber auch neue Hochschulformen und die an das Hochschulsystem angrenzenden Bereiche der tertiären Bildung wie Berufsakademien berücksichtigt.
Dokument von: Wissenschaftsrat
Wissenschaft - Gewerkschaft Bildung und Erziehung GEW
Die Informationen der Gewerkschaft Bildung und Erziehung GEW in der Rubrik Wissenschaft beziehen sich schwerpunktmäßig auf Qualifizierungswege, Berufstätigkeit und Arbeitsbedingungen in Wissenschaft und Hochschule.
Besoldung / W-Vergütung
KMK: Dienstrecht und Besoldung
Umsetzung der Dienstrechtsreform im Hochschulbereich mit Angaben zum Inkrafttreten verschiedener Regelungen. Unterpunkte sind: Lehrverpflichtung. Lehrauftragsvergütung. Besetzung von Professorenstellen. Versorgungslastenausgleich. Wissenschaftsmanagermarkt.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
KMK-Vereinbarung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen
Die Vereinbarung gilt für das hauptberuflich tätige wissenschaftliche Personal (§ 42 HRG) an Hochschulen, soweit ihm Lehraufgaben obliegen. Die Kultus-/Wissenschaftsministerinnen und minister verpflichten sich in diesem KMK-Beschluß vom 05.12.2002, darauf hinzuwirken, dass die Lehrverpflichtung in den Ländern nach Maßgabe dieser Vereinbarung dienstrechtlich geregelt wird.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
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Wissenschaftspersonal
Die Informationen der Hochschulrektorenkonferenz HRK beziehen sich auf Besoldung, Tarifrecht und Befristungsregelungen.
Ratgeber Arbeitsplatz Hochschule und Forschung - GEW
Der Ratgeber Arbeitsplatz Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW informiert Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen über rechtliche Regelungen im Arbeitsverhältnis. (05/2015)
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W-Portal
Portal des Deutschen Hochschulverbandes DHV zur W-Besoldung. Da für den Bund, die Länder und die jeweilige Hochschule spezielle Regelungen gelten, möchte der Deutsche Hochschulverband mit dem W-Portal den Hochschullehrern einen schnellen Zugriff auf die einschlägigen Vorschriften ermöglichen.
Zeitverträge / Befristungsregelungen
Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Vom 11. März 2016
Mit der Novelle wird auf Fehlentwicklungen an den Hochschulen reagiert, wo ein Großteil der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur Ein-Jahres-Verträge erhält. Unsachgemäße Befristungen sollen künftig verhindert werden. Der Text dokumentiert die Änderungen gegenüber der Version vom 12. April 2007.
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft. (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG)
Vorgestellt wird das "Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 12. April 2007 (BGBl. I S. 506), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 442) geändert worden ist"
Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft. Vom 12. April 2007.
Artikel 1 beinhaltet das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG), Artikel 2 die Änderung des Hochschulrahmengesetzes.
Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)
Das im April 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde seither verschiedentlich modifiziert und einer Evaluation unterzogen. Online finden sich der Evaluationsbericht vom März 2011 sowie verschiedene weiterführende Links.
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Zeitverträge in der Wissenschaft
In der Ausgabe Nr. 89 des CEWS Journal vom 13.06.2013 ist unter Punkt 2, Wissenschaftspolitik ab S. 10 die derzeitige Debatte um Zeitverträge in der Wissenschaft mit weiterführenden Links skizziert. Hintergrund ist die Bundesinitiative der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen zu einer Änderung des seit 2007 geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Enthalten sind unter anderem Dokumente zur Anhörung im [...]