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Bologna - Prozess. Politische Entwicklungen. Umsetzung
Benannt nach der „Bologna-Erklärung“, die 1999 im Rahmen einer Konferenz der Bildungsminister und –ministerinnen von 29 europäischen Staaten in Bologna verabschiedet wurde, bezeichnet der Begriff „Bologna-Prozess“ die Bestrebungen, bis 2010 einen gemeinsamen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Kernelemente dieser Reformen sind etwa die Förderung von Verständlichkeit und Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen, die Einführung eines zweistufigen Studiensystems sowie eines Leistungspunktesystems nach dem ECTS-Modell, Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung und Entwicklung eines Qualifikationsrahmens, Förderung der Mobilität der Hochschulangehörigen sowie Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulbildung. In Anlehnung daran findet im Rahmen des sogenannten Kopenhagen-Prozesses eine Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Berufsbildung statt.
tilgner@dipf.de

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