Anerkennung von ausländischen Hochschulqualifikationen in Deutschland - Informationen der KMK
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Die Kultusministerkonferenz informiert über Rechtsgrundlagen und Verfahren der Anerkennung im Hochschulbereich in Bezug auf ausländische Qualifikationen. Grundlagen sind einerseits Europäische Konvention und Lissabon-Konvention, gegebenenfalls Äquivalenzabkommen mit einzelnen Staaten. Gegenstand sind der Hochschulzugang zu grundständigen und weiterführenden Studien, Anrechnung von Leistungen und das Führen ausländischer Hochschulgrade.