Bankfachklasse: Pfändungsschutz
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Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein spezielles Bankkonto, das das Existenzminimum von Schuldner:innen sichern soll, indem monatlich ein Mindestbetrag auf dem Konto vor Pfändungen geschützt wird. Eine Pfändung bezeichnet rechtlich die Zwangsvollstreckung von Gläubiger:innen gegenüber Schuldner:innen. Dabei werden Vermögenswerte der Schuldner:innen beschlagnahmt oder eingezogen, um die offenen Forderungen von Gläubiger:innen zu begleichen. Was ist jedoch, wenn die Gläubiger:innen mit ihren privaten oder geschäftlichen Partner:innen ein Gemeinschaftskonto haben? Hier kommt es darauf an, ob es ein Und-beziehungsweise Oder-Konto ist. Aber worin besteht der Unterschied zwischen einem Und-Konto und einem Oder-Konto? Was zeichnet sie aus? Was sind ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede? Das Videoformat Fünf Minuten Finanzen der Bankfachklasse erklärt zentrale Wirtschaftsbegriffe. Thematische Leitplanken sind vor allem an den Themen und zu vermittelnden Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan der Beruflichen Bildung und der Rahmenlehrpläne der Allgemeinbildenden Schulen - vor allem der Sekundarstufe II. Die Ideen für die zu erklärenden Begriffe, Zusammenhänge und Abläufe stammen von Ausbildern und Auszubildenden aus Banken. Zielgruppe sind Auszubildende, Ausbilder und Ausbilderinnen sowie Lehrende und Lernende der Sekundarstufe II. Hier sind die Fächer Sozialkunde, Arbeitslehre, Arbeit- Wirtschaft, Technik sowie Ethik besonders geeignet.


