Informationsschreiben zu den Übermittlungspflichten öffentlicher Schulen nach § 87 Aufenthaltsgesetz (Berlin)
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In ihrem Schreiben vom 12.11.2009 informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung darüber, daß der Aufenthaltsstatus eines Kindes oder Jugendlichen durch die Schule nicht zu erfassen ist und daher in der Regel auch keine Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörde bei fehlendem Aufenthaltstitel besteht.