Informationsschreiben zu den Übermittlungspflichten öffentlicher Schulen nach § 87 Aufenthaltsgesetz (Berlin)kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

Informationsschreiben zu den Übermittlungspflichten öffentlicher Schulen nach § 87 Aufenthaltsgesetz (Berlin)

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In ihrem Schreiben vom 12.11.2009 informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung darüber, daß der Aufenthaltsstatus eines Kindes oder Jugendlichen durch die Schule nicht zu erfassen ist und daher in der Regel auch keine Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörde bei fehlendem Aufenthaltstitel besteht.

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Berlin
Lernressourcentyp: Primärmaterial/Quelle
Sprache: Deutsch
Lizenz: Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Geeignet für: Lehrer; Schüler