Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler/Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender
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Die Rahmenvereinbarung enthält die Regelungen der Kultusministerkonferenz zur Beschulung bei Berufen mit einer geringen Zahl von Auszubildenden (Splitterberufe). Beigefügt ist eine Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschulstandorte) und Einzugsbereiche. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.01.1984 i. d. F. vom 09.09.2021) Beilage nach dem Stand der 36. Fortschreibung vom 21.03.2024 - gültig ab 01.08.2024