Geiselnahme - Artikel der freien Enzyklopädie Wikipediakostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

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Die Geiselnahme ist im Prinzip ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Die Tathandlungen sind das Entführen oder das Sich bemächtigen einer Person bzw. das Ausnutzen einer geschaffenen Nötigungslage. Es bedarf ferner einer Drohung mit einem schweren Übel, nämlich einer schweren Körperverletzung (also dem Verlust eines wichtigen Gliedes, des Seh- oder Hörvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit) oder des Todes. Insofern ist eine Nötigung im Tatbestand (inklusive der notwendigen Nötigungsabsicht) enthalten.

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: kurt@jansson.de
Sprache: Deutsch
Geeignet für: Lehrer; Schüler