Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019
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Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019 sieht unter anderem vor: eine Mindesvergütung für Auszubildende; die Einführung dreier beruflicher Fortbildungsstufen; neue Regelungen im Prüfungsbereich, bei der Konzeption von Ausbildungsordnungen und bei der Teilzeitberufsausbildung; verstärkte Berücksichtigung der Digitalisierung bei Neuordnung; Veränderungen bei der Berufsbildungsstatistik.