Recht am eigenen Bild - Darf ein Kind über eine Veröffentlichung entscheiden? - Unterrichtsmaterial online bei Elixier

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Dieser Fachartikel zum Urheberrecht an Schulen befasst sich mit dem Recht von Kindern und Jugendlichen am eigenen Bild. Der Artikel beantwortet unter anderem die Frage, ob ein Kind über die Veröffentlichung entscheiden darf.

Anbieter:

Lehrer-Online | Eduversum GmbH, Taunusstr. 52, 65183 Wiesbaden

Autor:

Isabel Frankenberg

Lange Beschreibung:

Das Urheberrecht in Deutschland regelt unter anderem die Rechte eines Menschen am eigenen Bild. Diese gelten nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch für Kinder. Wird ein Kind während einer Schulveranstaltung oder auf einer Klassenfahrt fotografiert, müssen die Lehrkräfte Sorge tragen, dass diese Bilder nicht ohne Erlaubnis des Kindes oder eines Erziehungsberechtigten veröffentlicht, verbreitet oder vervielfältigt werden. Andernfalls müssen die Lehrkräfte mit juristischen Konsequenzen rechnen. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. klärt auf seinem kostenlosen Ratgeberportal auf. Was versteht man unter dem "Urheberrechtsgesetz"? Unser tägliches Leben wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften bestimmt und geregelt. Eines davon ist das sogenannte Urheberrechtsgesetz, kurz UrhG, bei dem es sich um eine Zusammenstellung von Rechtsvorschriften rund um das Urheberrecht handelt und welches auch in der Schule und während schulischer Veranstaltungen Anwendung findet. Definiert wird im Urheberrechtsgesetz zum Beispiel, welche Werke als schützenswert gelten, welche Rechte ein Urheber hat, wie lang das Urheberrecht gilt und welche Ansprüche bei einer widerrechtlichen Urheberrechtsverletzung bestehen. Was versteht man unter dem "Recht am eigenen Bild"? Das Recht am eigenen Bild wird in Deutschland durch die Urheberrechtsgesetze geregelt. Grundsätzlich definiert es das Recht eines jeden Menschen, selbst darüber zu entscheiden, ob ein Foto, auf dem man zu sehen ist, veröffentlicht oder vervielfältigt werden darf. Daher dürfen Fotos, die fremde oder dritte Personen abbilden, nur mit deren Einverständnis im Internet hochgeladen oder anderweitig verbreitet werden. Welche Rechte gelten für Kinder? Wie schon erwähnt, gilt das Recht am eigenen Bild für jede Person, egal ob es sich dabei um Erwachsene oder Minderjährige handelt. Daher dürfen grundsätzlich auch Kinder selbst entscheiden, ob ein Bild von ihnen verbreitet werden darf oder nicht. Diese Vorschrift wird durch das sogenannte "Kunsturheberrechtsgesetz" (KunstUrhG) definiert und stellt einen wichtigen Bestandteil der Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen dar. Die Persönlichkeitsrechte sollen wiederum dazu beitragen, dass jeder Mensch seine Persönlichkeit frei entfalten kann und vor Eingriffen in die Lebens- oder Freiheitsbereiche geschützt wird. Daher gilt das Kunsturheberrechtsgesetz sowohl für Kinder als auch für Erwachsene - und das nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch bis zu zehn Jahre nach dem Tod der jeweiligen abgebildeten Person. Wer entscheidet über das Recht am eigenen Bild bei Kindern? Obwohl Kinder und Jugendliche grundsätzlich das Recht haben, selbst über die Veröffentlichung ihrer Bilder zu entscheiden, gestaltet sich dies in der Realität häufig etwas schwieriger. Das gilt besonders für Kleinkinder: Diese verstehen in der Regel nicht, worum es sich beim Recht am eigenen Bild handelt und welchen Zweck das Gesetz verfolgt. Doch auch Grundschulkindern und teilweise auch Jugendlichen fehlt häufig die Weitsicht und Erfahrung, um einschätzen zu können, welche Auswirkung die Veröffentlichung eines Bildes für sie haben kann. Daher sieht das Gesetz bestimmte Altersgrenzen vor, bis zu dem die Eltern über das Recht am Bild eines Kindes entscheiden. Bis zum siebten Lebensjahr können ausschließlich die Eltern darüber entscheiden, welches Foto ihres Kindes veröffentlicht wird. Lehrkräfte, die Fotos von Kindern zu schulischen Zwecken schießen und veröffentlichen möchten, zum Beispiel bei einer Ausstellung in der Schule oder auf der Webseite der Schule, sind demnach dazu verpflichtet, die Eltern um Erlaubnis zu bitten. Dies schließt vor allem die Verbreitung über die sozialen Netzwerke oder WhatsApp ein. Ab dem achten und bis zum siebzehnten Lebensjahr teilen sich die Eltern die Entscheidungsgewalt mit den Sprösslingen. Nur, wenn beide Parteien mit der Veröffentlichung einverstanden sind, darf diese auch stattfinden. Das bedeutet, dass ein Kind nicht völlig selbstständig entscheiden darf, welche Fotos es auf den sozialen Plattformen hochlädt. Ebenso wenig darf ein Elternteil jedoch ein Bild des Kindes ohne dessen Einverständnis veröffentlichen. Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., einem Zusammenschluss von Rechtsjournalistinnen und Rechtsjournalisten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

Bildungsebene:

Sekundarstufe I Sekundarstufe II

Frei zugänglich:

nein

Kostenpflichtig:

ja

Lernressourcentyp:

Arbeitsmaterial

Lizenz:

Frei nutzbares Material

freie Schlagwörter:

Urheberrecht in der Schule; Recht am eigenen Bild; Kinder; Lehrkräfte

Sprache:

Deutsch

Themenbereich:

Schule fachunabhängige Bildungsthemen sonstige fachunabhängige Bildungsthemen
Berufliche Bildung Berufliche Bildung allgemein Berufswahl, Berufsvorbereitung, Berufsberatung

Geeignet für:

Lehrer