Massengentest: ʺFreiwilligkeitʺ in Anführungsstrichen
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Massengentests gelten zunehmend als normales Element strafrechtlicher Ermittlungen und mobilisieren sozialen Druck auf diejenigen, die nicht dazu bereit sind, in die Speichelprobe einzuwilligen. Datenschützer haben aber ungenügende Instrumentarien und Kapazitäten, um sich einen Überblick zu verschaffen und regelmäßig die DNA-Datenentnahme und -speicherung zu überprüfen. 2011 wurde dazu dieses Interview mit Barbara Dembowski (Juristin beim Hessischen Datenschutzbeauftragten) geführt und beim Gen -ethischen - Netzwerk /GeN) veröffentlicht.