Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
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Das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) gilt für die öffentlichen Schulen in Bremen. Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.


