Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)

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Das Bremische Schulgesetz (BremSchulG) gilt für die öffentlichen Schulen in Bremen. Die inklusive Bildung ist im Schulgesetz in den Paragraphen 3 (Allgemeines) Absatz 4, Paragraph 9 (Eigenständigkeit der Schule) Absatz 2 und Paragraph 22 (Zentrum für unterstützende Pädagogik) Absatz 1 geregelt.

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Zur Verfügung gestellt von: Deutscher Bildungsserver
Autor: Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Frei zugänglich: ohne Anmeldung frei zugänglich
Lernressourcentyp: Primärmaterial/Quelle
Sprache: Deutsch
Kostenpflichtig: nein
Lizenz: Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Geeignet für: Lehrer; Schüler
freie Schlagwörter: