Sprachstandserhebung vor Einschulung in Bayern
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Das Bayerische "Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung" soll sicherstellen, dass der Sprachstand aller Kinder (d.h. auch der Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen) rechtzeitig vor der Einschulung erhoben wird. Die Grundschulen erheben hierfür neben der weiterhin durchzuführenden Sprachstandserhebung in den staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen den Sprachstand aller Kinder 1,5 Jahre vor der Einschulung (sog. "Sprachscreening"). Dazu werden alle Kinder dieser Alterskohorte zu einem Sprachscreening von der jeweiligen Sprengelgrundschule eingeladen. Beim Sprachscreening an den Grundschulen kommt das neu entwickelte Instrument "Bayerisches Sprachscreening des individuellen Sprachförderbedarfs BASIS" zum Einsatz. Zeigt das Ergebnis des Sprachscreenings einen erhöhten Sprachförderbedarf, wird das Kind von der zuständigen Grundschule verpflichtet, eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung mit einem integrierten Vorkurs Deutsch 240 zu besuchen (Mindestbuchungszeit von über drei Stunden täglich). Eine solche Verpflichtung erfolgt nicht, wenn ein Sprachdefizit nicht auf mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache, sondern auf ein Defizit aufgrund eines festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs oder einer Behinderung zurückzuführen ist.