Schulpflichtgesetz des Saarlandes - kostenloses Unterrichtsmaterial online bei Elixier

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Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht mit dem Anfang des Schuljahres in diesem Kalenderjahr. ... Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie im laufenden oder im folgenden Kalenderjahr das sechste Lebensjahr vollenden. Die Seite enthält das Gesetz Nr. 826 über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz) vom 11. März 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996, mehrfach geändert.

Autor:

Ministerium der Justiz Saarland

Bildungsebene:

Primarstufe

Frei zugänglich:

ohne Anmeldung frei zugänglich

Kostenpflichtig:

nein

Lizenz:

Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung

Schlagwörter:

Einschulungsalter Gesetz Schulanfang Schularzt Schuleingangsuntersuchung Schulpflicht Schulreife Stichtag

Ortsbezüge:

Saarland

Sprache:

Deutsch

Themenbereich:

Schule Grundschule

Geeignet für:

Lehrer; Schüler