Inklusion in NRW
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In mehreren Rubriken informiert das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen über rechtliche Rahmenbedingungen, wesentliche Fragen und zur landesspezifischen Umsetzung der ´´inklusiven Schule´´ im Bildungssystem. Das Grundkonzept lautet: Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollen jedoch auch weiterhin für ihr Kind die Förderschule wählen können. [Zusammenfassung: Angaben von der/m AutorIn der Webseite ergänzt durch die Redaktion des Bildungsservers]


