Kollektiver Beistand in der EU gemäß Art. 42 Abs. 7 EUV
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Nach den terroristischen Anschlägen in Paris am 13. November 2015 hat die französische Regierung die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gemäß Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die EU (EUV) um Unterstützung und Beistand ersucht (Aktueller Begriff Europa Nr. 7/2015).