Lehramt - Staatliche Prüfungen in Mecklenburg-Vorpommern
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Lehramtsstudiengänge werden in Mecklenburg-Vorpommern mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Im Lehrerbildungsgesetz und in der Lehrerprüfungsverordnung M-V wird der Rahmen vorgegeben. Staatliche Prüfungen an Universitäten in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie sind bundeseinheitlich, in Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft landeseinheitlich durch staatliche Verordnung geregelt. Letzteres gilt auch für die staatlichen Prüfungen in den Lehramtsstudiengängen.


