Straftat - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen

Straftat - kostenloses Unterrichtsmaterial, Arbeitsblätter und Übungen

Handys - Recht und Ordnung
Jugendliche sind ab 14 Jahren strafmündig. Zwar setzt bei ihnen das weniger strenge Jugendrecht ein, aber sie können genauso wie Erwachsene für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden. So praktisch Handys auch sein mögen, kann man mit ihnen auch eine Menge Unfug betreiben. Auch Mitläufer und Zuschauer können unter Umständen zu Straftätern werden - wegen unterlassener ...
Die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch im StGB
Nach der in Deutschland geltenden Beratungsregelung ist der Schwangerschaftsabbruch zwar grundsätzlich eine Straftat (§218 StGB), er bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (§ 218 a, § 219 Strafgesetzbuch -StGB-).